Es gibt Versicherungen, die sinnvoll und überlebensnotwendig sind. Im privaten Bereich die Haftpflicht, im Automobilunternehmerleben die GFK Rechtsschutzversicherung für Vertragshändler und autorisierte Werkstätten. 

Sie gibt Schutz, wenn es um die wirtschaftliche Existenz geht. Zum Beispiel dann, wenn der Händlervertrag ohne sachlichen Grund gekündigt wird. Oder wenn anstelle der zustehenden Ausgleichszahlung der Hersteller oder Importeur den Versuch unternimmt, statt der zustehenden Ausgleichszahlung den Händler mit einem Taschengeld abzuspeisen.

Ein Prozess über solche Streitfragen durch alle Instanzen kostet schnell eine sechsstellige Summe. Wer verliert, zahlt alles. Auch die Kosten des Gegners. Könnten Sie sich das leisten? Oder würden Sie auf Ihr gutes Recht verzichten, um nicht Ihren endgültigen Ruin zu riskieren - den Sie vielleicht gerade dadurch einleiten? Wenn Sie sich für die GFK-Rechtsschutzversicherung entscheiden, brauchen Sie sich solche Sorgen nicht zu machen. Sie könnten dann sicher sein: Wenn es um gerichtliche Streitigkeiten aus Ihren Händlerverträgen und/oder Werkstattverträgen mit dem Hersteller/Importeur geht, haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Davon profitieren Sie nicht nur im Prozessfall, sondern täglich:

Ein Schutz, der Sie gelassen und souverän macht!

Durch gelasseneres, souveräneres Auftreten gegenüber dem Hersteller oder Importeur. Durch Entschlossenheit bei der Verteidigung Ihrer Rechte, was nicht selten zum Einlenken der Gegenseite und damit zur Vermeidung gerichtlicher Streitigkeiten führt. Diesen Schutz bietet Ihnen kein anderes Vertragsprodukt auf dem Markt!

Die GFK Rechtsschutzversicherung ist ein maßgeschneidertes Produkt für Vertragshändler und autorisierte Werkstätten. Vertragspartner und Risikoträger ist die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (NRV) in Mannheim. Vor über 30 Jahren hat der ZDK den ersten Rahmenvertrag mit der NRV ins Leben gerufen. Seitdem wacht er zusammen mit der GFK über leistungsfähigen Versicherungsschutz zu knapp kalkulierten Prämien.

Vielen Betrieben des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hat die GFK-Rechtsschutzversicherung bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche bereits entscheidend geholfen. Viele Verfahren bis hin zum Bundesgerichtshof wurden erst durch diese Versicherung möglich. Können Sie sich leisten, auf diesen Schutz zu verzichten?

Ein Schutz, den Sie sich leisten müssen!

Umfassender Schutz bei Auseinandersetzungen mit Herstellern, Importeuren und Vertriebshändler

Interview mit  Christian Stettner, Vertriebsdirektor (Leitung: Gewerbe und Verbände) bei der NÜRNBERGER AutoMobil Versicherungsdienst GmbH

 

Was sind die wesentlichen Merkmale des Versicherungsschutzes, den die GFK den Mitgliedsbetrieben des Landesverbandes bieten kann?

Die Gesellschaft zur Förderung des Kraftfahrzeugwesens kurz GFK bietet den Mitgliedern des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe umfassenden Versicherungsschutz zur Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Herstellern, Importeuren oder Vertriebshändlern. Der Versicherungsschutz gilt für das Gerichtsverfahren. Der Schutz umfasst auch rechtliche Interessen in Insolvenzplanverfahren, was für Autohäuser von großer Bedeutung ist, um ihre Geschäftskontinuität zu sichern. Der Versicherungsträger ist die Neue Rechtsschutz aus Mannheim

Wie lange beträgt die Wartezeit für den Versicherungsschutz und was ist die maximale Versicherungssumme pro Rechtsschutzfall?

Die Wartezeit beträgt drei Monate, und die maximale Versicherungssumme pro Rechtsschutzfall liegt bei 250.000 €. Diese Konditionen sind wichtig, da sie Autohäusern finanzielle Sicherheit und eine zuverlässige Rechtsabsicherung bieten.

Welche Selbstbeteiligungsvarianten bietet die GFK an, und wie unterscheiden sich diese?

Die GFK bietet zwei Selbstbeteiligungsvarianten an:

  • Variante A: 10 % der Zahlungen, mindestens 5.000 € (bei Werkstätten ohne Vermittlervertrag mindestens 3.000 €)
  • Variante B: 10 % der Zahlungen, mindestens 2.500 € (bei Werkstätten ohne Vermittlervertrag mindestens 1.500 €)

Diese Optionen ermöglichen es den Autohäusern, je nach ihrer finanziellen Lage und Risikoaffinität, die passende Selbstbeteiligung zu wählen.

Können Sie ein Beispiel für einen Fall erläutern, in dem die GFK rechtlichen Beistand geleistet hat, und die damit verbundenen Kosten?

Ein Beispiel ist das Autohaus A, das gegen einen Hersteller wegen unberechtigter fristloser Kündigung des Servicepartnervertrages klagte. Der Streitwert betrug ca. 2.606.000 €, und das Verfahren wurde mit einem Vergleich abgeschlossen. Die Gesamtkosten für die NRV betrugen ca. 83.750 €. Solche Fälle zeigen, wie wichtig der Versicherungsschutz der NRV ist, um hohe finanzielle Risiken zu bewältigen.

Welche Arten von Streitigkeiten und Ansprüchen sind durch die Versicherung abgedeckt, und gibt es Ausschlüsse?

Die Versicherung deckt Streitigkeiten vor deutschen Zivilgerichten aus Händlerverträgen, einschließlich der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB, ab. Ausgeschlossen sind jedoch rechtliche Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. Diese Abdeckung ist entscheidend, da sie die häufigsten und kostenintensivsten Streitigkeiten der Autohäuser abdeckt.

Was umfasst der Versicherungsschutz für Insolvenzplanverfahren, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Versicherungsschutz für Insolvenzplanverfahren greift, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Insolvenzverwalter den Insolvenzplan an das Insolvenzgericht vorgelegt hat, sofern eine versicherte Forderung aus dem Händlervertrag enthalten ist. Der Schutz beginnt jedoch erst nach Ablauf von zwei Jahren nach Versicherungsbeginn. Dieser Schutz ist besonders wichtig, um insolvente Autohäuser im Markt zu halten und ihre Sanierungschancen zu erhöhen.

Welche zusätzlichen Leistungen bietet die GFK, beispielsweise in Bezug auf Schieds- und Schlichtungsverfahren?

Die NRV übernimmt auch Kosten für Verfahren vor Schieds- und Schlichtungsstellen bis zu 400 € pro Schlichtung. Diese zusätzlichen Leistungen sind wichtig, da sie den Autohäusern kostengünstige Alternativen zur gerichtlichen Auseinandersetzung bieten, was oft schneller und weniger belastend ist.

Was sind die Verpflichtungen der versicherten ZDK-Mitglieder in Bezug auf die Schadenmeldung und wie erfolgt die Entscheidung über die Gewährung von Versicherungsschutz?

Die versicherten ZDK-Mitglieder sind verpflichtet, ihre Schadenmeldungen an die Gesellschaft zur Förderung des Kraftfahrzeugwesens mbH (GFK) zu richten. Die Entscheidung über die Gewährung von Versicherungsschutz erfolgt durch die NRV. Diese klaren Vorgaben gewährleisten eine strukturierte und effiziente Abwicklung von Schadenfällen, was für die Autohäuser von großer Bedeutung ist, um schnelle und verlässliche Unterstützung zu erhalten.“