Leistungen
Rechtsschutz für gerichtliche Streitigkeiten vor deutschen Zivilgerichten aus Ihren Händlerverträgen und ggf. zusätzlichem Werkstattvertrag mit dem Hersteller/Importeur besteht z.B. in folgenden Fällen:
- Vertragskündigungen
- Ausgleichsanspruch entsprechend § 89 b HGB (nur Händlervertrag für neue KFZ)
- Vergütung von Garantiearbeiten (sofern gleichzeitig Werkstatt)
- Ansprüche wegen mangelhafter neuer Fahrzeuge und neuer Ersatzteile
- Streit über die Jahreszielvereinbarung
- Erfüllung von Auswahl- und Leistungsstandards
- Einseitige Margenkürzungen (Änderung von Rabatten, Boni und sonstigen Vergütungen)
- Schadenersatzansprüche wegen nicht amortisierter Investitionen
- Schadenersatzansprüche wegen Nichtbelieferung mit neuen Kfz und/oder neuen Ersatzteilen
- Rückgabe von z.B. Ersatzteilen bei Vertragsbeendigung
- Voraussetzungen für den Mehrmarkenvertrieb
Gerichtliche Streitigkeiten aus einem Ersatzteil-Händlervertrag des gleichen Fabrikats sind beitragsfrei mitversichert. Dies gilt nicht für Ersatzteilhändler in einem separaten/rechtlich selbständigen Unternehmen.
Rechtsschutz besteht für alle gerichtlichen Streitigkeiten vor deutschen
Zivilgerichten aus Ihrem Werkstattvertrag mit dem Hersteller/Importeur z.B. bei:
- Erfüllung der Auswahl- und Leistungsstandards
- Vergütung von Garantiearbeiten
- Ansprüchen wegen mangelhafter neuer Ersatzteile
- Rückgabe von Ersatzteilen bei Vertragsbeendigung
- Voraussetzung für den Mehrmarkenservice
Gerichtliche Streitigkeiten aus einem Ersatzteil-Händlervertrag des gleichen Fabrikats sind beitragsfrei mitversichert. Dies gilt nicht für Ersatzteilhändler in einem separaten/rechtlich selbständigen Unternehmen.
Rechtsschutz besteht für alle gerichtlichen Streitigkeiten vor deutschen Zivilgerichten aus Ihren Verträgen mit einem vom Hersteller/Importeur autorisierten Händler in Deutschland (vgl. zum Versicherungsumfang die oben beim Händlervertrag aufgeführten Beispiele) einschließlich gerichtlicher Streitigkeiten aus Ihrem ggf. zusätzlich abgeschlossenen Werkstattvertrag mit dem Hersteller/Importeur.
Gerichtliche Streitigkeiten aus einem Händlervertrag für neue Kfz-Ersatzteile des gleichen Fabrikats sind beitragsfrei mitversichert. Dies gilt nicht für Ersatzteilhändler in einem separaten/rechtlich selbständigen Unternehmen.
Für alle Streitigkeiten aus den genannten Verträgen, die von einer Schieds- bzw. Schlichtungsstelle entschieden werden, besteht ohne zusätzliche Prämie eine Absicherung von bis zu 400,- Euro für die Kosten des Schiedsgerichts bzw. der Schlichtungsstelle.
Ein solches Verfahren kann sich z.B. auf Folgendes beziehen:
Lieferverpflichtungen, die Festsetzung oder das Erreichen von Absatzzielen, Bevorratungspflichten, die Verpflichtung zur Bereitstellung oder Nutzung von Fahrzeugen für Ausstellungszwecke und Probefahrten, die Voraussetzung für den Mehrmarkenvertrieb und die Frage, ob die Kündigung einer Vereinbarung aufgrund der angegebenen Kündigungsgründe gerechtfertigt ist oder nicht.
Rechtsschutz besteht für gerichtliche Streitigkeiten vor deutschen Zivilgerichten aus Ihrem Vermittlervertrag mit einem vom Hersteller/Importeur autorisierten Händler und ggf. aus einem zusätzlichen Werkstattvertrag mit dem Hersteller/Importeur z.B. bei:
- Erfüllung von Auswahl- und Leistungsstandards
- Provisionen und einseitigen Provisionsänderungen
- Vergütung von Garantiearbeiten (sofern gleichzeitig Werkstatt)
- Ausgleichsanspruch
- Vertragskündigung
Gerichtliche Streitigkeiten aus einem Ersatzteil-Händlervertrag des gleichen Fabrikats sind beitragsfrei mitversichert. Dies gilt nicht für Ersatzteilhändler in einem separaten/rechtlich selbständigen Unternehmen.
beträgt für die genannten Versicherungsmöglichkeiten 250.000,- Euro (Prozesskosten inklusive Anwalt, vom Gericht bestellter Gutachter, Gerichtskosten usw.) für das Gesamtverfahren vor dem Amts- bzw. Landgericht bis ggf. zum Bundesgerichtshof.
Tarife
Die Kosten auf einen Blick
Händler für Ersatzteile
(ausschließlich Ersatzteilvertrieb in separatem/rechtlich selbständigen Unternehmen)
pro Fabrikat zu jeweils 1.246,47 €
Werkstatt ohne Vermittlervertrag
pro Fabrikat zu jeweils* 368,95 €
Hinweis: Bei Werkstätten ohne Vermittlervertrag beträgt die Selbstbeteiligung
(§ 5 Abs. 3 c) ARB NRV 2016 Plus) 10 % der Zahlungen, mindestens 3.000,00 EUR.
Der Beitrag wird für jedes angegebene Fabrikat, das versichert werden soll, gem. der nachfolgenden Rabattstaffel gesondert berechnet.
Rabattstaffel
Fabrikat: Volle Prämie | 2 Fabrikate: -10% | 3 Fabrikate: -20% | 4-10 Fabrikate: Je Fabrikat -30% |
Händler für Kfz (inkl. Werkstatt) / Unterhändler (inkl. Werkstatt) / Werkstatt mit Vermittlervertrag / zusätzlicher Vermittlervertrag / Großhändler für Kfz [Händler mit angeschlossenen Kfz-Unterhändlern oder Kfz-Vermittlern] (inkl. Werkstatt)* der nebenstehenden Fabrikate
1 Fabrikat (Grundbeitrag) | 2 Fabrikate | 3 Fabrikate | je weiteres Fabrikat | |
---|---|---|---|---|
bis 100 Neufahrzeuge pro Jahr | 492,27 € | 639,97 € | 763,15 € | Beitrag "3 Fabrikate" plus 20% des Grundbeitrages |
bis 250 Neufahrzeuge pro Jahr | 615,74 € | 800,44 € | 954,31 € | |
bis 500 Neufahrzeuge pro Jahr | 739,07 € | 960,77 € | 1.145,60 € | |
über 500 Neufahrzeuge pro Jahr | 862,39 € | 1.121,22 € | 1.135,75 € |
Die genannten Beiträge sind Bruttobeiträge, d. h., die gesetzliche Versicherungsteuer von derzeit 19% ist enthalten. Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 10% der Zahlungen, mindestens 5.000,- €.
* Gerichtliche Streitigkeiten aus einem Ersatzteil-Händlervertrag des gleichen Fabrikats sind beitragsfrei mitversichert. Dies gilt nicht für Ersatzteilhändler in einem separaten/rechtlich selbständigen Unternehmen.
JURCASH®
Von der Versicherungsprämie umfasst:
Vermittlung von Inkassodienstleistungen JURCASH® bietet Unterstützung bei der Optimierung des Forderungsmanagements. Neben der Möglichkeit, Online - Auskünfte über Kunden und Geschäftspartner einzuholen, können unbezahlte, fällige und unstreitige Rechnungen durch ein seriöses Inkassounternehmen eingefordert werden - und das zu besonders günstigen Bedingungen.
Die NRV bietet diese Serviceleistung vermittelt durch die JURCASH GmbH an. Die JURCASH GmbH arbeitet mit einem renommierten Inkassounternehmen zusammen, das seit über 25 Jahren sehr erfolgreich am deutschen Markt tätig ist. Sie können als Kunde der NRV diese Sonderkonditionen des Inkasso-Partnerunternehmens in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen: www.jurcash.de